Rechtsprechung
   VG Berlin, 28.09.2000 - 29 A 337.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20470
VG Berlin, 28.09.2000 - 29 A 337.95 (https://dejure.org/2000,20470)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.09.2000 - 29 A 337.95 (https://dejure.org/2000,20470)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. September 2000 - 29 A 337.95 (https://dejure.org/2000,20470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,20470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Herausgabe von wegen Herrenlosigkeit beschlagnahmten Vermögenswerten oder der Enteignung der Eigentümer nach dem Willen der sowjetischen Besatzungsmacht; Rückübertragung der Eigentumsrechte an den beschlagnahmten Grundstücken in Berlin nach den Vorschriften ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Herrenlose Vermögenswerte; Beschlagnahme; SMAD Befehl Nr. 124; Freigabeprüfung; Enteignung auf besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3068 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2000 - 29 A 337.95
    Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urt, v. 13. Februar 1995 - 7 C 53.94 - E 98, 1 fr.; bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 19. November 1996 - 1 BvR 707.95 - VIZ 1997, 94 f.; zuletzt BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2000 - BVerwG 7 C 15.99 - VIZ 2000, 599 f.) sind die Voraussetzungen einer Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher Grundlageerfüllt, wenn die zum Eigentumsverlust führende Maßnahme auf Wünsche oder Anregungen der sowjetischen Besatzungsmacht zurückging oder sonst derem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprach.

    Die Maßnahme beruhte daher in aller Regel auf besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher Grundlage i.S.d. § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, wobei das Tatbestandsmerkmal "Enteignung" im Sinne dieser Norm ausschließlich faktisch verstanden wird, also keinerlei Bezug zur Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise aufweist (BVerwG, Urt. vom 13. Februar 1995 - 7 C 53.94 - E 98, 1 ff. ).

  • BVerfG, 19.11.1996 - 1 BvR 707/95

    Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses bei besatzungsrechtlicher

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2000 - 29 A 337.95
    Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urt, v. 13. Februar 1995 - 7 C 53.94 - E 98, 1 fr.; bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 19. November 1996 - 1 BvR 707.95 - VIZ 1997, 94 f.; zuletzt BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2000 - BVerwG 7 C 15.99 - VIZ 2000, 599 f.) sind die Voraussetzungen einer Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher Grundlageerfüllt, wenn die zum Eigentumsverlust führende Maßnahme auf Wünsche oder Anregungen der sowjetischen Besatzungsmacht zurückging oder sonst derem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprach.
  • BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 15.99

    Offene Vermögensfragen - Bodenreformenteignung; Enteignung eines Staatenlosen;

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2000 - 29 A 337.95
    Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urt, v. 13. Februar 1995 - 7 C 53.94 - E 98, 1 fr.; bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 19. November 1996 - 1 BvR 707.95 - VIZ 1997, 94 f.; zuletzt BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2000 - BVerwG 7 C 15.99 - VIZ 2000, 599 f.) sind die Voraussetzungen einer Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher Grundlageerfüllt, wenn die zum Eigentumsverlust führende Maßnahme auf Wünsche oder Anregungen der sowjetischen Besatzungsmacht zurückging oder sonst derem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprach.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht